Die Fahrzeugwahl kann die Einreise in bestimmte Länder beschränken. Zur Beschreibung dieser Einreisebeschränkungen werden die Länder in drei Zonen eingeteilt.
Zone 1: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien und Vatikanstaat
Zone 2: Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn
Zone 3: Alle Länder, die nicht in Zone 1 oder Zone 2 liegen.
PKW der Marken Audi, BMW, Mercedes-Benz, Range Rover, Aston Martin, Maserati und Volkswagen sowie alle Jeeps/Offroader dürfen nur in Länder der Zone 1 und zusätzlich bis einschließlich Gruppe L*** in Polen und Tschechien einreisen. Luxury Cars dürfen nur in Zone I einreisen. Fahrzeuge aller anderen Marken dürfen nur in die Zonen 1 und 2 einreisen.
Die Einreise in Länder der Zone 3 ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Versicherungen und Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit.