Landesspezifische Mietinformationen für Sixt Mietfahrzeuge

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Schweiz - LKW

Allgemeine Anmietinformationen

Wichtige Dokumente

Der Mieter und der Fahrer müssen bei Übergabe des Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis und einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Die gültige Fahrerlaubnis ist durch die Vorlage des originalen Führerscheins nachzuweisen.

Fotokopien, digitale Dokumente und Führerscheine mit Einschränkungen werden nicht akzeptiert.

Ein nicht in lateinischer Schrift ausgestellter Führerausweis (arabisch, japanisch, kyrillisch usw.) muss von einem internationalen Führerausweis ergänzt werden.
Für Führerscheine aus Ländern, die nicht dem internationalen Führerscheinabkommen angehören, ist eine offizielle Übersetzung erforderlich.

Sixt unterstützt chinesische Kunden mit den notwendigen Übersetzungen über den Sixt WeChat Account oder über folgenden Link:
Link .
Diese oder jede andere gültige Übersetzung des Führerscheins kann nur zusammen mit dem Originalführerschein akzeptiert werden.

Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten (Ausnahme Schweiz) werden akzeptiert, wenn
a) im Pass kein Visum eingetragen ist.
b) der Kunde ein Visum im Pass hat und zum Zeitpunkt der Anmietung noch nicht länger als 6 Monate in Europa ist. Ist er länger als 6 Monate in Europa, so muss ein Führerausweis aus einem EU-Staat vorgelegt werden.

Altersbestimmungen

Für das Mindestalter und den Führerscheinbesitz gelten bestimmte Regelungen, die sich nach dem jeweiligen Fahrzeug richten und der Buchungsstrecke entnommen werden können. Grundsätzlich beträgt das Mindestalter für jeden Fahrer 19 Jahre (Führerscheinbesitz mindestens 1 Jahr). Eine Abweichung des Mindestalters ist in Abhängigkeit zum Fahrzeug möglich.

Für Fahrer unter 25 Jahren wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Tarifinformationen

Allgemeines

Sixt akzeptiert Kredit- und Debit-Karten sowie Digital Wallets von Visa, MasterCard, American Express, Diners Club, Discover, JCB ebenso wie Kreditkarten von China Union Pay.
PayPal ist an ausgewählten Stationen für Prepaid-Buchungen verfügbar. Für die Nutzung von PayPal und der PayPal-Website gelten die jeweils gültigen PayPal AGB. Zur Absicherung der Anmietung muss bei Abholung eine Kredit- oder Debitkarte vorgelegt werden. Der Mieter muss Inhaber des PayPal Kontos sein.
Prepaid-Karten können nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden.
Sixt akzeptiert Maestro-/V PAY-Karten nur für Anmietungen von Transportern und LKW sowie für Fahrzeuge bis zur Gruppe F*** (ausgenommen Special Cars sowie Sports & Luxury Cars).
Bei Langzeitanmietungen ist die Bezahlung mit einer Maestro-/ VPAY-Karte nicht erlaubt.
Das Zahlungsmittel muss auf den Namen eines Mieters ausgestellt sein, bei Fahrzeugabholung vorgelegt werden und zu diesem Zeitpunkt noch mind. 30 Tage gültig sein. Sixt behält sich vor, Kreditkartenzahlungen nur in Verbindung mit der PIN zu akzeptieren.

Für Geschäftskunden, mit welchen Sixt einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat, akzeptiert Sixt darüber hinaus auch virtuelle Zahlungsmittel, wie z.B. Airplus und Amex BTA/iBTA. Voraussetzungen hierfür sind (i) das Bestehen eines wirksamen Rahmenvertrags, (ii) Kostenübernahmeerklärung für künftige Anmietungen unter diesem Rahmenvertrag und (iii) eine Reservierung, über eine zum Rahmenvertrag zugehörige Kundennummer.

Sixt CarExpress (Advantage Circle) Karten werden nur in Kombination mit einem gültigen Zahlungsmittel akzeptiert.

Barzahlungen werden nicht akzeptiert.

Als Sicherheit wird das Zahlungsmittel mit einem Kautionsbetrag belastet. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der Summe des Mietbetrags + CHF 300.

Prepaid-Tarif - Günstigster Preis

Bei Buchung eines Prepaid-Tarifes wird das Zahlungsmittel vor dem Mietbeginn sofort mit dem Gesamtmietpreis (inkl. gebuchter Extras und Gebühren) belastet. Die Fahrer- und Zahlungsdaten werden bei der Reservierung festgeschrieben und sind nicht änderbar. Eine Rückerstattung bei Nichtabholung, verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgt nicht.

Die Buchung kann bis maximal eine Stunde vor Mietbeginn umgebucht werden. Hierfür berechnen wir eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30,00 CHF zusätzlich zur entstehenden Differenz des angepassten Anmietpreises.
Eine Umbuchung von Prepaid-Tarif zu "Bezahlung bei Abholung" ist nicht möglich.

Vor Mietbeginn ist eine Stornierung möglich.
Im Falle einer Stornierung wird die bereits geleistete Mietvorauszahlung mit einer Stornogebühr verrechnet. Die Stornierungsgebühren werden in keinem Fall den gesamten im Voraus bezahlten Betrag übersteigen.
Stornierungen bis zum geplanten Mietbeginn führen zur Erhebung einer Stornierungsgebühr in Höhe von 99 CHF. Der verbleibende im Voraus bezahlte Betrag, der 99 CHF übersteigt, wird zurückerstattet.

Stornierungen oder Änderungen, die innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung vorgenommen werden, sind kostenlos, sofern die geplante Abholzeit mehr als 48 Stunden in der Zukunft liegt.

Im Falle der Nichtabholung des gebuchten Fahrzeugs/Nichtabholung zum vereinbarten Zeitpunkt wird der bereits geleistete Mietpreis vollständig einbehalten.

Umbuchungen und Stornierungen können online oder schriftlich erfolgen: www.sixt.ch/mysixt oder Sixt rent-a-car AG, Schwarzwaldallee 242, CH-4058 Basel, Fax: +41 (0)61 325 15 56, E-Mail: [email protected]

Haftungsbedingungen

Haftpflichtversicherung

Der Mieter und jeder berechtigte Fahrer ist unter einer Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung versichert. Diese Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden von Dritten bis zu einer maximalen Deckungssumme in der Höhe von CHF 100 Mio. und ist auf Europa beschränkt.

Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die Beförderung von gefährlichen Gütern. Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Schutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht oder wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.

Haftungsbeschränkung (inkl. Diebstahlschutz)

Durch Abschluss der Haftungsbeschränkung (inkl. Diebstahlschutz) kann bei Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs die Haftung auf eine vorher festgelegte Selbstbeteiligung reduziert werden.

Schließt der Mieter die Haftungsbeschränkung (inkl. Diebstahlschutz) ab, haftet er in Abhängigkeit vom Fahrzeug mit einer Selbstbeteiligung von CHF 2.500,00. Darüber hinaus ist eine Reduzierung der Selbstbeteiligung möglich.

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenverursachung entfällt der Anspruch auf die vereinbarte Haftungsbeschränkung (inkl. Diebstahlschutz). Nähere Informationen über diese und weitere Gründe für den Entfall der Haftungsbeschränkung finden Sie unter Buchstabe I. unserer AGB.

Wird keine Haftungsbeschränkung (inkl. Diebstahlschutz) vereinbart oder ist diese entsprechend unserer geltenden AGB (Punkt 15.) entfallen, ist der Mieter für alle Schäden am Mietwagen, die nicht nachweislich fremdverschuldet sind, verantwortlich und haftet bis zur vollen Höhe des Fahrzeugwerts.

CRS Code CHF Selbstbeteiligung (BE)
V, VE, B, S, W 1.250,00

Innenraum-Schutz

Durch Abschluss des Innenraum-Schutzes kann bei Verunreinigung oder Beschädigung des Fahrzeug-Innenraums die Haftung auf eine Selbstbeteiligung in Höhe von CHF 150 reduziert werden.

Personenunfallschutz

Durch Abschluss des Personenunfallschutzes kann der Schutz auch auf die Folgen eines Unfalls erstreckt werden.

Bei Abschluss des Personenunfallschutzes beträgt die Deckungssumme: CHF 40.000,00 bei Invalidität, CHF 20.000,00 bei Tod und betraglich unbegrenzte Heilkosten (limitiert auf max. 5 Jahre).

Reifen- und Scheibenschutz

Der Reifen- und Scheibenschutz bietet einen Schutz für Schäden an Reifen, der Windschutzscheibe, den Seitenscheiben und der Heckscheibe mit einer Selbstbeteiligung von CHF 0,00.

Wird kein Reifen- und Scheibenschutz vereinbart, haftet der Mieter bis zur vollen Höhe des Schadens.

Mobilitätsservice

Der Mobilitätsservice ist ein erweiterter Pannenschutz während der Miete und schützt im Inland und bei berechtigten Auslandsfahrten vor hohen Service- und Reparaturkosten folgender, selbstverschuldeter Ereignisse: Schlüsseleinschluss im Fahrzeug, Schlüsselverlust, Festfahren, Starthilfe bei leerer Batterie sowie Liegenbleiben aufgrund von Kraftstoffmangel oder leerem Akku.

Alle Leistungen sind nur durch Inanspruchnahme der Sixt 24-Stunden Roadside Assistance zu beauftragen. Diese bestimmt auch Art und Umfang der Leistung mit dem Ziel der Mobilhaltung des Mieters. Soweit nicht von Sixt im Rahmen des Mobilitätsservices selbst veranlasst, haftet der Mieter für Beschädigungen am Mietfahrzeug.

Fahrten ins Ausland und Einreisebeschränkungen

Einreisebeschränkungen

Die Fahrzeugwahl kann die Einreise in bestimmte Länder beschränken. Zur Beschreibung dieser Einreisebeschränkungen werden die Länder in vier Zonen eingeteilt.

Zone I: Andorra, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien und Vatikan

Zone II: Kroatien, Tschechische Republik, Polen, Slowakei und Slowenien

Zone III: Estland, Ungarn, Lettland, Litauen

Zone IV: Alle Länder, die nicht in Zone I, II oder III liegen.

Fahrzeuge der Kategorien Premiumklasse (P***), Premiumklasse Elite (U***), Luxusklasse (L***), Special Cars bis einschließlich Premiumklasse Elite (U*S*) sowie alle Transporter und LKWs dürfen nur in Länder der Zonen I und II einreisen.

Fahrzeuge aller anderen Gruppen dürfen in die Zonen I, II und III einreisen.

Die Einreise in Länder der Zone IV ist nicht gestattet.

Das Verlassen des europäischen Kontinents ist nicht gestattet. Dies schließt die spanischen Exklaven Ceuta & Melilla ein. Der Mieter verpflichtet sich, alle behördlichen Einreise-, Ausreise- und Zugangsberechtigungen einzuhalten.

Der lokale Transport des Fahrzeugs per Fähre und per Autozug ist unter Beachtung der oben genannten Einreisebeschränkungen gestattet. Schäden am Fahrzeug, die während der Überfahrt entstehen, werden durch den im Mietvertrag gebuchten Schutz entsprechend abgedeckt.

Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit. Es bleibt lediglich der Schutz aus der Haftpflichtversicherung gemäß Internationaler Versicherungskarte erhalten.

Gebühren bei Fahrten ins Ausland

Für Fahrten nach Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Spanien und Vatikanstaat wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr fällt bei einer Einwegmiete in eines der genannten Länder zusätzlich zur Einweggebühr an.

Extras

Einwegmieten

Bei Einwegmieten fällt die vertraglich vereinbarte Einweggebühr an.

Bei unangemeldeten und nicht erlaubten Einwegmieten behalten wir uns vor, eine zusätzliche Gebühr zu erheben.

Teilen Sie uns Ihre geänderten Pläne während der Miete telefonisch unter +41 (0)848 884 444 oder direkt an einer unserer zahlreichen Stationen mit und lassen den Mietvertrag durch unsere Mitarbeiter anpassen. Auf diesem Wege können wir uns Ihren geänderten Plänen anpassen.

Internationale Einwegmieten sind nicht erlaubt.

Navigationssystem

Navigationssysteme und Android Auto / Apple Car Play sind bei Buchung garantiert verfügbar.

Zusatzfahrer

Es wird eine Gebühr für Zusatzfahrer erhoben, wobei nur im Mietvertrag vermerkte Personen mit gültiger Fahrerlaubnis das Fahrzeug führen dürfen.

Baby- und Kindersitze

Babysitze, Kindersitze und Sitzerhöhungen für Kinder bis 12 Jahre (40 bis 150 cm) sind bei Buchung garantiert verfügbar.

Fahrzeugbetankung

Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben und haben Sie nicht die Extras "Erste Tankfüllung" oder "Betankungsservice" gebucht, wird Sixt Ihnen für die Betankung des Fahrzeugs und für Kraftstoff die Entgelte gemäß der bei Anmietung gültigen Tarife in Rechnung stellen. Die jeweils gültigen Tarife sind in den Sixt-Stationen erhältlich.

Alternativ können Sie zum Zeitpunkt der Anmietung eine Tankfüllung Kraftstoff zu vergleichbaren Tankstellenpreisen kaufen und damit das Fahrzeug unbetankt zurückgeben. Bitte beachten Sie, dass unverbrauchter Kraftstoff nicht zurückerstattet wird.

Erste Tankfüllung:
Sie können das Extra "Erste Tankfüllung" zum vergleichbaren Tankstellenpreis kaufen und damit das Fahrzeug unbetankt zurückgeben. In diesem Fall werden Ihnen keine zusätzlichen Tankkosten gemäß dem vorstehenden Absatz in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass unverbrauchter Kraftstoff nicht zurückerstattet wird.

Betankungsservice:
Sie können - vorbehaltlich Verfügbarkeit an der jeweiligen Station - unseren "Betankungsservice" zum ausgewiesenen Preis buchen und damit das Fahrzeug unbetankt zurückgeben. In diesem Fall werden Ihnen zusätzlich zu der vorgenannten Gebühr lediglich die nachgetankten Liter Kraftstoff zu vergleichbaren Tankstellenpreisen berechnet.

Umzugszubehör

Für Umzüge sind an den Sixt Station Sackkarren, Möbelroller und Zurrgurte nach Verfügbarkeit erhältlich.

Zustellung und Abholung

Zustellungen und Abholungen sind gegen eine Gebühr an Ihrer Sixt Station erhältlich.

An ausgewählten Stationen ist dieser Service auf Anfrage für eine zusätzliche Bereitstellungsgebühr außerhalb der Öffnungszeiten verfügbar.

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug nach Mietende aktiv an SIXT zurückzumelden.

Aufschlag persönliche Adresse
Bei Zustellung zu bzw. Abholung von einer Adresse, die kein offizieller Firmenstandort des Kunden ist (z.B. Privat- oder Hoteladresse), wird neben der Abholungs-/Zustellgebühr ein Zuschlag von 10,00 CHF erhoben. Die Gebühr fällt ggf. noch nicht bei Reservierung, sondern erst bei Mietbeginn an.

Winterausrüstung

Für die Winterausrüstung, wie z.B. Frostschutzmittel, und wintertaugliche Bereifung wird eine Gebühr erhoben.

Sonstige Gebühren und Steuern

Außerhalb der Öffnungszeiten

Die Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten ist an ausgewählten Stationen möglich. Hierfür wird eine zusätzliche Bereitstellungsgebühr berechnet.

Aufwandspauschale für die Bearbeitung von Gesetzesverstößen (Straftaten, Ordnungswidrigkeiten usw.)

Für die Bearbeitung von Verstößen gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften, Besitzstörungen und sonstige Gesetzesverstöße erhebt Sixt eine Aufwandspauschale in Höhe von 45,00 CHF, es sei denn, der Mieter weist nach, dass Sixt kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.

Zulassungsgebühr / Straßennutzungsgebühr

Es wird eine Straßennutzungsgebühr erhoben, welche im Mietpreis bereits enthalten ist.

Flexibilität während Ihrer Miete

Als flexibler Mobilitätspartner passen wir uns Ihren Plänen gerne nach Verfügbarkeit an. Teilen Sie uns Ihre geänderten Pläne während der Miete telefonisch unter +41 (0)848 884 444 oder direkt an einer unserer zahlreichen Stationen mit. Soweit für uns möglich, lassen wir den Mietvertrag durch unsere Mitarbeiter anpassen.

Zusätzlich zu den aufgrund der Änderung anfallenden Kosten (z.B. Extratage / anderer Rückgabeort) berechnen wir für Änderungen des Rückgabedatums, der Rückgabeuhrzeit oder des Rückgabeorts eine Aufwandspauschale in Höhe von 5,00 CHF je Änderungsvorgang.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, das Anfallen der Aufwandspauschale für Mietvertragsänderungen an Ihrer SIXT-Station bei Abholung des Mietwagens gegen eine Servicegebühr in Höhe von 3,00 CHF auszuschließen.

Sollten Sie uns nicht über beabsichtigte Mietvertragsänderungen informieren, fallen folgende Servicegebühren an:

Flexi Rückgabe Garantie im Tarif Später zahlen

Geben Sie Ihr Fahrzeug früher als im Mietvertrag vereinbart zurück, berechnen wir den Mietpreis gemäß Mietvertrag. Für die nicht genutzten Miettage erhalten Sie einen Anteil der etwaigen Tarifdifferenz gutgeschrieben.

Flexi Rückgabe Garantie im Tarif Jetzt zahlen

Bei Buchung eines Prepaid-Tarifes sind Rückerstattungen bei vorzeitiger Rückgabe nicht möglich. Weiterführende Informationen finden Sie im Abschnitt unter Prepaid-Tarif - Jetzt zahlen.

Flexi Late Return in beiden Tarifoptionen (Später zahlen & Jetzt zahlen)

Geben Sie Ihr Fahrzeug später als im Mietvertrag vereinbart zurück, kann sich eine Berechnung von Extratagen aus der Mietverlängerung ergeben. Setzen Sie uns über die Mietverlängerung nicht in Kenntnis, berechnen wir zusätzlich für den Flexi Return Service eine Servicegebühr in Höhe von max. 29,90 CHF.

Flexi Return Location in beiden Tarifoptionen (Später zahlen & Jetzt zahlen)

Für Rückgaben an einer anderen als im Mietvertrag vereinbarten Station fällt für die Flexi Return Location eine Servicegebühr in Höhe von max. CHF 39,99 an, sofern wir nicht vorab über die Mietvertrags-Änderungen informiert wurden.

Allgemeine Vermietbedingungen

Diese Anmietinformation bietet nur einen kurzen Überblick über die wichtigsten Informationen. Unsere vollständigen Allgemeinen Vermietbedingungen, die jedem Mietvertrag zugrundegelegt werden, finden Sie unter folgendem Link:
http://www.sixt.ch/informationen/agb/

Alle genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (sofern Mehrwertsteuer anfällt).
Für Firmenkunden mit individuellen Vereinbarungen können abweichende Preise und Regelungen gelten.
Ebenso können für Partner mit individuellen Vereinbarungen abweichende Preise und Regelungen bei Umbuchung und Stornierung von Prepaid-Tarifen gelten.
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