Landesspezifische Mietinformationen für Sixt Mietfahrzeuge

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Schweiz - PKW

Allgemeine Anmietinformationen

Wichtige Dokumente

Der Mieter und der Fahrer müssen bei Übergabe des Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis und einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Die gültige Fahrerlaubnis ist durch die Vorlage des originalen Führerscheins nachzuweisen.

Fotokopien, digitale Dokumente und Führerscheine mit Einschränkungen werden nicht akzeptiert.

Ein nicht in lateinischer Schrift ausgestellter Führerausweis (arabisch, japanisch, kyrillisch usw.) muss von einem internationalen Führerausweis ergänzt werden.
Für Führerscheine aus Ländern, die nicht dem internationalen Führerscheinabkommen angehören, ist eine offizielle Übersetzung erforderlich.

Sixt unterstützt chinesische Kunden mit den notwendigen Übersetzungen über den Sixt WeChat Account oder über folgenden Link:
Link .
Diese oder jede andere gültige Übersetzung des Führerscheins kann nur zusammen mit dem Originalführerschein akzeptiert werden.

Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten (Ausnahme Schweiz) werden akzeptiert, wenn
a) im Pass kein Visum eingetragen ist.
b) der Kunde ein Visum im Pass hat und zum Zeitpunkt der Anmietung noch nicht länger als 6 Monate in Europa ist. Ist er länger als 6 Monate in Europa, so muss ein Führerausweis aus einem EU-Staat vorgelegt werden.

Altersbestimmungen

Für das Mindestalter und den Führerscheinbesitz gelten bestimmte Regelungen, die sich nach dem jeweiligen Fahrzeug richten und der Buchungsstrecke entnommen werden können. Grundsätzlich beträgt das Mindestalter für jeden Fahrer 19 Jahre (Führerscheinbesitz mindestens 1 Jahr). Eine Abweichung des Mindestalters ist in Abhängigkeit zum Fahrzeug möglich.

Für Fahrer unter 25 Jahren wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Tarifinformationen

Allgemeines

Sixt akzeptiert Kredit- und Debit-Karten sowie Digital Wallets von Visa, MasterCard, American Express, Diners Club, Discover, JCB ebenso wie Kreditkarten von China Union Pay.
PayPal ist an ausgewählten Stationen für Prepaid-Buchungen verfügbar. Für die Nutzung von PayPal und der PayPal-Website gelten die jeweils gültigen PayPal AGB. Zur Absicherung der Anmietung muss bei Abholung eine Kredit- oder Debitkarte vorgelegt werden. Der Mieter muss Inhaber des PayPal Kontos sein.
Prepaid-Karten können nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden.
Sixt akzeptiert Maestro-/V PAY-Karten nur für Anmietungen von Transportern und LKW sowie für Fahrzeuge der Gruppen M***, E***, H***, C***, D***, I***, J***, S***, F*** und G*** (ausgenommen Sports & Luxury Cars).
Bei Langzeitanmietungen ist die Bezahlung mit einer Maestro-/ VPAY-Karte nicht erlaubt.
Das Zahlungsmittel muss auf den Namen eines Mieters ausgestellt sein, bei Fahrzeugabholung vorgelegt werden und zu diesem Zeitpunkt noch mind. 30 Tage gültig sein. Sixt behält sich vor, Kreditkartenzahlungen nur in Verbindung mit der PIN zu akzeptieren.

Für Geschäftskunden, mit welchen Sixt einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat, akzeptiert Sixt darüber hinaus auch virtuelle Zahlungsmittel, wie z.B. Airplus und Amex BTA/iBTA. Voraussetzungen hierfür sind (i) das Bestehen eines wirksamen Rahmenvertrags, (ii) Kostenübernahmeerklärung für künftige Anmietungen unter diesem Rahmenvertrag und (iii) eine Reservierung, über eine zum Rahmenvertrag zugehörige Kundennummer.

Sixt CarExpress (Advantage Circle) Karten werden nur in Kombination mit einem gültigen Zahlungsmittel akzeptiert.

Barzahlungen werden nicht akzeptiert.

Als Sicherheit wird das Zahlungsmittel mit einem Kautionsbetrag belastet. Die Höhe der Kaution ist von der Fahrzeuggruppe des gemieteten Fahrzeugs abhängig und richtet sich nach nachstehender Tabelle:

PKW
Fahrzeuggruppe Kautionsbetrag Währung
M***, E***, H***, C***, D***, I***, J***, S***, F***, P*** Mietbetrag + 300,00 CHF
G***, U***, L***, Special Cars (M*S* - S*S*) Mietbetrag + 500,00 CHF
W***, X***, Special Cars (F*S* - U*S*) Mietbetrag + 750,00 CHF
Special Cars (L*S* - X*S*), Sports & Luxury Cars (**L*) Mietbetrag + 2000,00 CHF

Prepaid-Tarif - Günstigster Preis

Bei Buchung eines Prepaid-Tarifes wird das Zahlungsmittel vor dem Mietbeginn sofort mit dem Gesamtmietpreis (inkl. gebuchter Extras und Gebühren) belastet. Die Fahrer- und Zahlungsdaten werden bei der Reservierung festgeschrieben und sind nicht änderbar. Eine Rückerstattung bei Nichtabholung, verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgt nicht.

Die Buchung kann bis maximal eine Stunde vor Mietbeginn umgebucht werden. Hierfür berechnen wir eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30,00 CHF zusätzlich zur entstehenden Differenz des angepassten Anmietpreises.
Eine Umbuchung von Prepaid-Tarif zu "Bezahlung bei Abholung" ist nicht möglich.

Vor Mietbeginn ist eine Stornierung möglich.
Im Falle einer Stornierung wird die bereits geleistete Mietvorauszahlung mit einer Stornogebühr verrechnet. Die Stornierungsgebühren werden in keinem Fall den gesamten im Voraus bezahlten Betrag übersteigen.
Stornierungen bis zum geplanten Mietbeginn führen zur Erhebung einer Stornierungsgebühr in Höhe von 99 CHF. Der verbleibende im Voraus bezahlte Betrag, der 99 CHF übersteigt, wird zurückerstattet.

Stornierungen oder Änderungen, die innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung vorgenommen werden, sind kostenlos, sofern die geplante Abholzeit mehr als 48 Stunden in der Zukunft liegt.

Im Falle der Nichtabholung des gebuchten Fahrzeugs/Nichtabholung zum vereinbarten Zeitpunkt wird der bereits geleistete Mietpreis vollständig einbehalten.

Umbuchungen und Stornierungen können online oder schriftlich erfolgen: www.sixt.ch/mysixt oder Sixt rent-a-car AG, Schwarzwaldallee 242, CH-4058 Basel, Fax: +41 (0)61 325 15 56, E-Mail: [email protected]

Haftungsbedingungen

Haftpflichtversicherung

Der Mieter und jeder berechtigte Fahrer ist unter einer Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung versichert. Diese Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden von Dritten bis zu einer maximalen Deckungssumme in der Höhe von CHF 100 Mio. und ist auf Europa beschränkt.

Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die Beförderung von gefährlichen Gütern. Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Schutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht oder wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.

Haftungsbeschränkung (inkl. Diebstahlschutz)

Durch Abschluss der Haftungsbeschränkung (inkl. Diebstahlschutz) kann bei Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs die Haftung auf eine vorher festgelegte Selbstbeteiligung reduziert werden.

Schließt der Mieter die Haftungsbeschränkung (inkl. Diebstahlschutz) ab, haftet er in Abhängigkeit vom Fahrzeug mit einer Selbstbeteiligung von CHF 2.200,00 bis CHF 5.000,00. Darüber hinaus ist eine Reduzierung der Selbstbeteiligung möglich.

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenverursachung entfällt der Anspruch auf die vereinbarte Haftungsbeschränkung (inkl. Diebstahlschutz). Nähere Informationen über diese und weitere Gründe für den Entfall der Haftungsbeschränkung finden Sie unter Buchstabe I. unserer AGB.

Wird keine Haftungsbeschränkung (inkl. Diebstahlschutz) vereinbart oder ist diese entsprechend unserer geltenden AGB (Punkt 15.) entfallen, ist der Mieter für alle Schäden am Mietwagen, die nicht nachweislich fremdverschuldet sind, verantwortlich und haftet bis zur vollen Höhe des Fahrzeugwerts.

Innenraum-Schutz

Durch Abschluss des Innenraum-Schutzes kann bei Verunreinigung oder Beschädigung des Fahrzeug-Innenraums die Haftung auf eine vorher festgelegte Selbstbeteiligung reduziert oder eliminiert werden.

Personenunfallschutz

Durch Abschluss des Personenunfallschutzes kann der Schutz auch auf die Folgen eines Unfalls erstreckt werden.

Bei Abschluss des Personenunfallschutzes beträgt die Deckungssumme: CHF 40.000,00 bei Invalidität, CHF 20.000,00 bei Tod und betraglich unbegrenzte Heilkosten (limitiert auf max. 5 Jahre).

Complementary Protection Plus

Bei Abschluss von Complementary Protection Plus verzichtet SIXT auf die Geltendmachung von Schäden an dem Mietfahrzeug gegen den Mieter bis zu einem Betrag von CHF 500 je Schadensereignis sowie auf die Geltendmachung von Schäden an dem Mietfahrzeug, die über einen Betrag von CHF 30.000 je Schadensereignis hinausgehen. Auf den Verzicht finden die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur vertraglichen Haftungsfreistellung in Ziffer 15.5 entsprechend Anwendung. Unter anderem gilt dieser nicht, wenn der Schaden vom Mieter oder einem Fahrer vorsätzlich verursacht wurde. Die Regelungen von Complementary Protection Plus lassen etwaige Versicherungen oder Schutzpakete, die der Mieter über Dritte (z.B. Reiseportale oder Kreditkartenunternehmen) abgeschlossen hat unberührt.

Reifen- und Scheibenschutz

Der Reifen- und Scheibenschutz bietet einen Schutz für Schäden an Reifen, der Windschutzscheibe, den Seitenscheiben und der Heckscheibe mit einer Selbstbeteiligung von CHF 0,00.

Wird kein Reifen- und Scheibenschutz vereinbart, haftet der Mieter bis zur vollen Höhe des Schadens.

Mobilitätsservice

Der Mobilitätsservice ist ein erweiterter Pannenschutz während der Miete und schützt im Inland und bei berechtigten Auslandsfahrten vor hohen Service- und Reparaturkosten folgender, selbstverschuldeter Ereignisse: Schlüsseleinschluss im Fahrzeug, Schlüsselverlust, Festfahren, Starthilfe bei leerer Batterie sowie Liegenbleiben aufgrund von Kraftstoffmangel oder leerem Akku.

Alle Leistungen sind nur durch Inanspruchnahme der Sixt 24-Stunden Roadside Assistance zu beauftragen. Diese bestimmt auch Art und Umfang der Leistung mit dem Ziel der Mobilhaltung des Mieters. Soweit nicht von Sixt im Rahmen des Mobilitätsservices selbst veranlasst, haftet der Mieter für Beschädigungen am Mietfahrzeug.

Fahrten ins Ausland und Einreisebeschränkungen

Einreisebeschränkungen

Die Fahrzeugwahl kann die Einreise in bestimmte Länder beschränken. Zur Beschreibung dieser Einreisebeschränkungen werden die Länder in vier Zonen eingeteilt.

Zone I: Andorra, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien und Vatikan

Zone II: Kroatien, Tschechische Republik, Polen, Slowakei und Slowenien

Zone III: Estland, Ungarn, Lettland, Litauen

Zone IV: Alle Länder, die nicht in Zone I, II oder III liegen.

Fahrzeuge der Kategorien Luxusklasse Elite (W***), Spezialklasse (X***), Vans der Kategorien Oberklasse Elite (GVAR) und Premiumklasse Elite (UVAR) sowie sämtliche Sports- und Luxury Cars (**L*) dürfen nur in Länder der Zone I einreisen.

Fahrzeuge der Kategorien Premiumklasse (P***), Premiumklasse Elite (U***), Luxusklasse (L***), Special Cars bis einschließlich Premiumklasse Elite (U*S*) sowie alle Transporter und LKWs dürfen nur in Länder der Zonen I und II einreisen.

Fahrzeuge aller anderen Gruppen dürfen in die Zonen I, II und III einreisen.

Die Einreise in Länder der Zone IV ist nicht gestattet.

Das Verlassen des europäischen Kontinents ist nicht gestattet. Dies schließt die spanischen Exklaven Ceuta & Melilla ein. Der Mieter verpflichtet sich, alle behördlichen Einreise-, Ausreise- und Zugangsberechtigungen einzuhalten.

Der lokale Transport des Fahrzeugs per Fähre und per Autozug ist unter Beachtung der oben genannten Einreisebeschränkungen gestattet. Schäden am Fahrzeug, die während der Überfahrt entstehen, werden durch den im Mietvertrag gebuchten Schutz entsprechend abgedeckt.

Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit. Es bleibt lediglich der Schutz aus der Haftpflichtversicherung gemäß Internationaler Versicherungskarte erhalten.

Gebühren bei Fahrten ins Ausland

Für Fahrten nach Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Spanien und Vatikanstaat wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr fällt bei einer Einwegmiete in eines der genannten Länder zusätzlich zur Einweggebühr an.

Extras

Einwegmieten

Bei Einwegmieten fällt die vertraglich vereinbarte Einweggebühr an.

Bei unangemeldeten und nicht erlaubten Einwegmieten behalten wir uns vor, eine zusätzliche Gebühr zu erheben.

Teilen Sie uns Ihre geänderten Pläne während der Miete telefonisch unter +41 (0)848 884 444 oder direkt an einer unserer zahlreichen Stationen mit und lassen den Mietvertrag durch unsere Mitarbeiter anpassen. Auf diesem Wege können wir uns Ihren geänderten Plänen anpassen.

Navigationssystem

Navigationssysteme und Android Auto / Apple Car Play sind bei Buchung garantiert verfügbar.

Zusatzfahrer

Es wird eine Gebühr für Zusatzfahrer erhoben, wobei nur im Mietvertrag vermerkte Personen mit gültiger Fahrerlaubnis das Fahrzeug führen dürfen.

Baby- und Kindersitze

Babysitze, Kindersitze und Sitzerhöhungen für Kinder bis 12 Jahre (40 bis 150 cm) sind bei Buchung garantiert verfügbar.

Fahrzeugbetankung

Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben und haben Sie nicht die Extras "Erste Tankfüllung" oder "Betankungsservice" gebucht, wird Sixt Ihnen für die Betankung des Fahrzeugs und für Kraftstoff die Entgelte gemäß der bei Anmietung gültigen Tarife in Rechnung stellen. Die jeweils gültigen Tarife sind in den Sixt-Stationen erhältlich.

Erste Tankfüllung:
Sie können das Extra "Erste Tankfüllung" zum vergleichbaren Tankstellenpreis kaufen und damit das Fahrzeug unbetankt zurückgeben. In diesem Fall werden Ihnen keine zusätzlichen Tankkosten gemäß dem vorstehenden Absatz in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass unverbrauchter Kraftstoff nicht zurückerstattet wird.

Betankungsservice:
Sie können - vorbehaltlich Verfügbarkeit an der jeweiligen Station - unseren "Betankungsservice" zum ausgewiesenen Preis buchen und damit das Fahrzeug unbetankt zurückgeben. In diesem Fall werden Ihnen zusätzlich zu der vorgenannten Gebühr lediglich die nachgetankten Liter Kraftstoff zu vergleichbaren Tankstellenpreisen berechnet.

Aufladung Elektrofahrzeuge

Wir erfassen den Ladezustand eines Elektrofahrzeugs bei Übergabe und Rückgabe. Sofern das Elektrofahrzeug mit einem Ladezustand von mehr als 80% übergeben wurde, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug mit einem Ladezustand von mindestens 80% zurückzugeben. Sofern das Fahrzeug mit einem Ladezustand von weniger als 80% übergeben wurde, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug mit einem Ladezustand zurückzugeben, der diesem entspricht.
Wird das Elektrofahrzeug mit einem niedrigeren Ladezustand zurückgegeben, berechnen wir für das Aufladen eine Gebühr pro kWh fehlender Batteriekapazität. Die jeweils gültigen Tarife sind in den Sixt-Stationen erhältlich.

Erste Tankfüllung/Batterieladung:
Sie können das Extra "Erste Tankfüllung/Batterieladung" zum vergleichbaren Ladesäulen-Strompreis kaufen und damit das Fahrzeug mit einem niedrigeren Ladezustand zurückgeben. In diesem Fall werden Ihnen keine zusätzlichen Ladekosten gemäß dem vorstehenden Absatz in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass ungenutzte Kapazitäten nicht zurückerstattet werden.

Betankungs- und Ladeservice:
Sie können - vorbehaltlich Verfügbarkeit an der jeweiligen Station - unseren " Betankungs- und Ladeservice" zum ausgewiesenen Preis buchen und damit das Fahrzeug mit einem niedrigeren Ladezustand zurückgeben. In diesem Fall werden Ihnen zusätzlich zu der vorgenannten Gebühr lediglich die kWh fehlender Batteriekapazität zu vergleichbaren Ladesäulen-Strompreisen berechnet. Die Berechnung erfolgt immer bis zu dem Ladezustand, zu dem das Fahrzeug übergeben wurde.

Sollten Sie einen Tesla, den Sie von uns mieten, ohne gesonderte Registrierung an einer Tesla Supercharger Ladestation aufladen, werden Ihnen von uns die hierfür - entsprechend der jeweils gültigen Preise von Tesla - anfallenden Ladegebühren gesondert in Rechnung gestellt.

Umzugszubehör

Für Umzüge sind an den Sixt Station Sackkarren, Möbelroller und Zurrgurte nach Verfügbarkeit erhältlich.

Zustellung und Abholung

Zustellungen und Abholungen sind gegen eine Gebühr an Ihrer Sixt Station erhältlich.

An ausgewählten Stationen ist dieser Service auf Anfrage für eine zusätzliche Bereitstellungsgebühr außerhalb der Öffnungszeiten verfügbar.

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug nach Mietende aktiv an SIXT zurückzumelden.

Aufschlag persönliche Adresse
Bei Zustellung zu bzw. Abholung von einer Adresse, die kein offizieller Firmenstandort des Kunden ist (z.B. Privat- oder Hoteladresse), wird neben der Abholungs-/Zustellgebühr ein Zuschlag von 10,00 CHF erhoben. Die Gebühr fällt ggf. noch nicht bei Reservierung, sondern erst bei Mietbeginn an.

Winterausrüstung

Für wintertaugliche Bereifung wird eine Gebühr erhoben. Darüber hinaus sind Schneeketten und Skiträger optional buchbar.

Zubehör ist unverbindlich buchbar und je nach Verfügbarkeit erhältlich.
³ Magnetskiträger sind nur für Ski und nicht für Snowboards geeignet.
Skiträger sind nicht montierbar bei Fahrzeugen der Gruppen SF**, GF**, PF**, UF**, LF**, WF**, XF**, GV**, PV**, UV**, LV** und WV**.

Dieselmotor

Gegen eine Gebühr stellen wir Ihnen ein Fahrzeug mit Diesel-Motor bereit. Falls flottenbedingt kein Dieselfahrzeug verfügbar ist, wird der Betrag nicht berechnet. Nur für ausgewählte Fahrzeuggruppen verfügbar.

Terminal Drop off Service

Auf Wunsch kann der Drop off Service gegen eine Gebühr hinzugebucht werden. Die Rückgabe des Fahrzeugs kann direkt an einem Wunsch-Terminal des gebuchten Flughafens erfolgen. Ein Sixt-Mitarbeiter wird die Rückabwicklung direkt am Terminal vornehmen.

Die Rückgabe des Fahrzeugs muss innerhalb der Stationsöffnungszeiten erfolgen.

Nur nach Verfügbarkeit an ausgewählten Stationen.

Sonstige Gebühren und Steuern

Standortzuschlag

Bei Anmietungen an bestimmten Stationen, wie z.B. Flughäfen und Bahnhöfe, wird ein Standortzuschlag erhoben.

Außerhalb der Öffnungszeiten

Die Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten ist an ausgewählten Stationen möglich. Hierfür wird eine zusätzliche Bereitstellungsgebühr berechnet.

Aufwandspauschale für die Bearbeitung von Gesetzesverstößen (Straftaten, Ordnungswidrigkeiten usw.)

Für die Bearbeitung von Verstößen gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften, Besitzstörungen und sonstige Gesetzesverstöße erhebt Sixt eine Aufwandspauschale in Höhe von 45,00 CHF, es sei denn, der Mieter weist nach, dass Sixt kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.

Zulassungsgebühr / Straßennutzungsgebühr

Es wird eine Straßennutzungsgebühr erhoben, welche im Mietpreis bereits enthalten ist.

Flexibilität während Ihrer Miete

Als flexibler Mobilitätspartner passen wir uns Ihren Plänen gerne nach Verfügbarkeit an. Teilen Sie uns Ihre geänderten Pläne während der Miete telefonisch unter +41 (0)848 884 444 oder direkt an einer unserer zahlreichen Stationen mit. Soweit für uns möglich, lassen wir den Mietvertrag durch unsere Mitarbeiter anpassen.

Zusätzlich zu den aufgrund der Änderung anfallenden Kosten (z.B. Extratage / anderer Rückgabeort) berechnen wir für Änderungen des Rückgabedatums, der Rückgabeuhrzeit oder des Rückgabeorts eine Aufwandspauschale in Höhe von 5,00 CHF je Änderungsvorgang.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, das Anfallen der Aufwandspauschale für Mietvertragsänderungen an Ihrer SIXT-Station bei Abholung des Mietwagens gegen eine Servicegebühr in Höhe von 3,00 CHF auszuschließen.

Sollten Sie uns nicht über beabsichtigte Mietvertragsänderungen informieren, fallen folgende Servicegebühren an:

Flexi Rückgabe Garantie im Tarif Später zahlen

Geben Sie Ihr Fahrzeug früher als im Mietvertrag vereinbart zurück, berechnen wir den Mietpreis gemäß Mietvertrag. Für die nicht genutzten Miettage erhalten Sie einen Anteil der etwaigen Tarifdifferenz gutgeschrieben.

Flexi Rückgabe Garantie im Tarif Jetzt zahlen

Bei Buchung eines Prepaid-Tarifes sind Rückerstattungen bei vorzeitiger Rückgabe nicht möglich. Weiterführende Informationen finden Sie im Abschnitt unter Prepaid-Tarif - Jetzt zahlen.

Flexi Late Return in beiden Tarifoptionen (Später zahlen & Jetzt zahlen)

Geben Sie Ihr Fahrzeug später als im Mietvertrag vereinbart zurück, kann sich eine Berechnung von Extratagen aus der Mietverlängerung ergeben. Setzen Sie uns über die Mietverlängerung nicht in Kenntnis, berechnen wir zusätzlich für den Flexi Return Service eine Servicegebühr in Höhe von max. 29,90 CHF.

Flexi Return Location in beiden Tarifoptionen (Später zahlen & Jetzt zahlen)

Für Rückgaben an einer anderen als im Mietvertrag vereinbarten Station fällt für die Flexi Return Location eine Servicegebühr in Höhe von max. CHF 39,99 an, sofern wir nicht vorab über die Mietvertrags-Änderungen informiert wurden.

Produktinformation Sixt+

Allgemeines

Ein Monat entspricht einem Zeitraum von 30 Tagen; Es gilt abhängig von Ihrer Auswahl bei Buchung eine Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder 12 Monaten. Die gewählte Mindestlaufzeit wird Ihnen bei Online-Buchung vor Bestellabschluss angezeigt und bindend mit in der Buchungsbestätigung per E-Mail aufgeführt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um jeweils weitere 30 Tage. Sie sind berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch Rückgabe Ihres Fahrzeugs an einer Sixt Station ordentlich zu kündigen. Als Privatkunde gilt die Fahrzeugrückgabe an einer Sixt Station dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit Wirkung zum Ablauf der am jeweiligen Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Bei Geschäftskunden endet der Vertrag mit der Fahrzeugrückgabe auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit. Dafür wird eine Gebühr in Höhe von 50% der verbleibenden Mietsumme berechnet. Eine Kündigung des Vertrages durch Sixt ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn möglich.

Altersbestimmungen

Für das Mindestalter und den Führerscheinbesitz gelten bestimmte Regelungen, die sich nach dem jeweiligen Fahrzeug richten und der Buchungsstrecke entnommen werden können. Grundsätzlich beträgt das Mindestalter für jeden Fahrer 20 Jahre (Führerscheinbesitz mindestens 1 Jahr). Eine Abweichung des Mindestalters ist in Abhängigkeit zum Fahrzeug möglich.

Für Fahrer unter 25 Jahren wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 99,95 CHF pro Monat erhoben.

Startgebühr

Eine einmalige Startgebühr fällt pro Vertragsabschluss an. Die Höhe der Startgebühr wird in der Buchungsstrecke angezeigt.

Fahrzeugtausch

Sixt Fahrzeuge haben eine beschränkte Haltedauer und Laufleistung. Deshalb hat Sixt während der Vertragslaufzeit bei Erreichen einer bestimmten Haltedauer oder Laufleistung einen Anspruch auf Austausch des an Sie ausgehändigten Fahrzeugs. Sollte ein Fahrzeugtausch notwendig sein, werden Sie rechtzeitig von der Station kontaktiert und sind verpflichtet das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zur vorgegebenen Sixt Station zurückzubringen. Sie erhalten zum Tausch ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug.

Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe zum vorgegebenen Tauschtermin fällt eine Servicegebühr von 500,00 CHF an.

Ein Tausch des Fahrzeuges auf ein anderes Fahrzeugmodell ist auf Anfrage nach Verfügbarkeit möglich. Die Gebühr beträgt 49,00 CHF pro kundeninitiierten Tauschvorgang und fällt unabhängig davon an, ob es sich um ein Fahrzeugmodell aus der gleichen oder einer höheren/niedrigeren Fahrzeugkategorie handelt.
Erfolgt der Wechsel auf ein Fahrzeugmodell aus einer anderen als der gebuchten Kategorie gilt folgendes zur Anpassung der regelmäßigen Gebühren:
1. Ein Wechsel auf eine höhere Kategorie führt dazu, dass die höhere Kategorie für die gesamte angebrochene 30-Tages-Abrechnungsperiode berechnet wird.
2. Ein Wechsel auf eine niedrigere Kategorie führt erst zu einer Preisanpassung in der folgenden 30-Tages-Abrechnungsperiode.

Ersatzwagengarantie

Kostenloser Ersatzwagen bei selbstverschuldeten Unfallschäden. Gegen eine Gebühr von monatlich 14,95 CHF können Sie sich bei einem SIXT+ Abo Vertrag darauf verlassen, dass Sie auch im unwahrscheinlichen Falle einen selbstverschuldeten Unfalls mobil mit einem Ersatzfahrzeug bleiben. Sie müssen nicht auf die Reparatur Ihres Abofahrzeugs warten und sind sofort mobil.

Auslandsfahrt

Für Fahrten nach Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien und Vatikanstaat wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr fällt bei einer Einwegmiete in eines der genannten Länder zusätzlich zur Einweggebühr an.

Kilometerermittelung

Zum Ende eines Monats werden Sie aufgefordert den aktuellen Kilometerstand des Fahrzeuges anzugeben. Die Angabe kann direkt über die App erfolgen.

Sollten Sie der Eingabe einmalig nicht nachkommen, stellen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,95 CHF in Rechnung. Bei jeder weiteren nicht rechtzeitig eingegangenen Meldung des aktuellen Kilometerstandes stellen wir Ihnen 19,95 CHF in Rechnung.

Fahrzeugrückgabe

Ungeachtet der Möglichkeit, den Vertrag jederzeit durch Fahrzeugrückgabe an einer beliebigen Sixt-Station zu kündigen, wird der Kunde die Fahrzeugrückgabe über die Sixt App mindestens 7 Tage vor Ende der laufenden Abrechnungsperiode ankündigen und einen verbindlichen Rückgabetermin an einer Sixt Station vereinbaren.

Es fällt eine zusätzliche Servicegebühr in Höhe von 39,95 CHF an, wenn
- Sie keinen Rückgabetermin vereinbart und das Auto unangemeldet an eine Sixt Station zurückbringen oder
- Sie zwar einen Rückgabetermin vereinbart, diesen aber nicht wahrnehmen oder
- Sie einen Rückgabetermin vereinbart, das Fahrzeug dann aber an einer anderen Sixt Station als der im Rückgabetermin angegebenen Station zurückbringen.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die nicht genutzten Miettage keine Erstattung erhalten.

Stornierungsgebühr

Vor Mietbeginn ist eine Stornierung möglich. Im Falle einer Stornierung wird die bereits geleistete Mietvorauszahlung mit einer Stornogebühr verrechnet. Die Höhe der Stornierungsgebühr richtet sich nach dem gebuchten Mietpreis (inkl. gebuchter Extras und Gebühren) und beträgt anteilig 2 Miettage.

Allgemeine Vermietbedingungen

Diese Anmietinformation bietet nur einen kurzen Überblick über die wichtigsten Informationen. Unsere vollständigen Allgemeinen Vermietbedingungen, die jedem Mietvertrag zugrundegelegt werden, finden Sie unter folgendem Link:
http://www.sixt.ch/informationen/agb/

Alle genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (sofern Mehrwertsteuer anfällt).
Für Firmenkunden mit individuellen Vereinbarungen können abweichende Preise und Regelungen gelten.
Ebenso können für Partner mit individuellen Vereinbarungen abweichende Preise und Regelungen bei Umbuchung und Stornierung von Prepaid-Tarifen gelten.
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