PANNE, UNFALL, SCHADEN?

Was tue ich, wenn ich an einem Unfall beteiligt war und wie wende ich mich an SIXT bezüglich Schadensfällen? Finden Sie hier alle Antworten zur Ihren Fragen.

Panne & Schäden

Ich habe eine Panne. Wen kontaktiere ich?

Wir empfehlen Ihnen, sich immer in einem Schaden- oder Pannenfall telefonisch mit unserer Assistance Hotline in Verbindung zu setzen unter +41 61 327 88 23. Wir unterstützen Sie gerne sofort, in dem wir z.B. ein Abschleppunternehmen oder Ersatzwagen organisieren. Gleichzeitig nehmen wir auch schon die ersten Information auf. Für eine umfassende Aufklärung des Hergangs benötigen wir jedoch immer eine zeitnahe, schriftliche Schadenmeldung von Ihnen. Dies ist insbesondere dann wichtig um ggf. bei unserer Versicherung und/ oder dem Unfallgegner unsere Ansprüche belegen zu können. Daher bitten wir Sie, entsprechend Ihrer vertraglichen Verpflichtung, uns eine vollständige Schadenmeldung zukommen zu lassen.

Mein SIXT+ Auto weist Schäden auf, die nicht im Übergabeprotokoll vermerkt wurden. Was soll ich tun?

Gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SIXT sind Sie dafür verantwortlich, das Fahrzeug vor dem Verlassen der Mieteinrichtung auf Schäden zu prüfen. Wenn ein Schaden festgestellt wird, kehren Sie zu unserer SIXT Station zurück und teilen Sie uns den Schaden mit. 

Alternativ können Sie uns auch eine Mail unter schaden-ch@sixt.com schreiben oder uns telefonisch unter +41 61 327 88 23 erreichen und uns den festgestellten Schaden mitteilen. 

Reicht eine telefonische Stellungnahne zu einer erhaltenen Schadenmeldung aus?

Wir empfehlen Ihnen, sich immer in einem Schaden- oder Pannenfall telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. Wir unterstützen Sie gerne sofort, in dem wir z.B. ein Abschleppunternehmen oder Ersatzwagen organisieren. Gleichzeitig nehmen wir auch schon die ersten Information auf. Für eine umfassende Aufklärung des Hergangs benötigen wir jedoch immer eine zeitnahe, schriftliche Schadenmeldung von Ihnen. Dies ist insbesondere dann wichtig um ggf. bei unserer Versicherung und/ oder dem Unfallgegner unsere Ansprüche belegen zu können. Daher bitten wir Sie, entsprechend Ihrer vertraglichen Verpflichtung, uns eine vollständige Schadenmeldung zukommen zu lassen.

Ich habe ein mechanisches Problem mit meinem SIXT+ Auto. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie während Ihres aktiven SIXT+ Abos ein mechanisches Problem mit Ihrem Fahrzeug haben, wenden Sie sich an unsere Assistance Hotline unter  +41 61 327 88 23.

Unfall

Was gilt als Unfall und was soll ich tun?

Wir sprechen von einem Unfall als ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem ein Sach- und/oder ein Personenschaden eintritt. Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Brand, Wild- oder Sachschadens verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Im Anschluss informieren Sie bitte auch uns über den Vorfall und Hergang.

Erhalte ich im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls einen Ersatzwagen?

Sofern Sie die Ersatzwagengarantie gebucht haben, erhalten Sie im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls einen kostenlosen Ersatzwagen. Sie müssen nicht auf die Reparatur Ihres Abofahrzeugs warten und sind sofort wieder mobil.

Strafzettel

Was passiert wenn ich einen Strafzettel erhalte oder geblitzt werde?

Gemäß den  Allgemeinen Vermietbedingungen (AGBs) haften Sie als Abonnent unbeschränkt für sämtliche im Zusammenhang mit Verkehrs- und Ordnungsvergehen entstehende Kosten und Gebühren, wie etwa Bussen. Wir geben Ihre Kontaktdaten an die anfragende Behörde weiter. Bitte zahlen Sie die Busse direkt an die Behörde, wenn diese Sie kontaktiert hat. Eine Zahlung durch SIXT erfolgt nicht.

Berechnet SIXT eine Aufwandspauschale für die Bearbeitung der Bussen?

SIXT berechnet gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Aufwandspauschale für die Bearbeitung eines Verkehrsverstoßes. Eine Kopie der entsprechenden Behördenanfrage erhalten Sie zusammen mit unserem Schreiben.

Bitte beachten Sie: Die Busse selbst ist nicht in dieser Aufwandspauschale enthalten. Zahlen Sie die Busse direkt an die Behörde, wenn diese Sie kontaktiert hat. Eine Zahlung durch SIXT erfolgt nicht.

Ich habe eine Ordnungswidrigkeit nicht verursacht; Sondern ein eingetragener Zusatzfahrer. Muss ich trotzdem zahlen?

Bitte informieren Sie die Behörde, wenn der Fahrername von dem des SIXT+ Abonnenten abweicht. Die Aufwandspauschale wird automatisch dem Inhaber des SIXT+ Abos berechnet und muss an Sixt gezahlt werden. Dabei ist es irrelevant, wer diese Überweisung vornimmt. Ein gesondertes Schreiben an den tatsächlichen Verursacher wird nicht verschickt.

Ihre Fragen wurden nicht beantwortet?

Sie haben weitere Fragen oder Anliegen, die wir mit den obigen FAQs nicht beantworten konnten? Gerne möchten wir Ihnen weiterhelfen, Sie erreichen uns unter folgendem Kontakt:

Telefon: +41 848 884 444

(täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr)

E-Mail: plus-ch(at)sixt.com