113 Jahre SIXT. 113 Jahre Tradition.

Ich habe einen Bußgeldbescheid für meine SIXT Miete erhalten – wie geht es weiter?

Verkehrsstrafen, Maut und Bußgelder

Je nach Land und Ordnungswidrigkeit erhalten Sie den Bescheid entweder direkt von der Behörde oder von SIXT – in einigen Fällen zuzüglich einer Verwaltungsgebühr. Halten Sie den Bescheid für unbegründet, können Sie direkt bei der Behörde Einspruch einlegen.

So geht es jetzt weiter

  • Bescheid prüfen: Datum, Uhrzeit, Ort und Verstoß mit Ihrer Mietzeit abgleichen

  • Zahlungsfrist beachten: Die Frist steht auf dem Bescheid – fristgerechte Zahlung vermeidet zusätzliche Mahngebühren

  • Bei Unstimmigkeiten: Direkt bei der zuständigen Behörde Einspruch einlegen – das Verfahren ist auf dem Bescheid beschrieben

Warum kommt die Rechnung von SIXT?

SIXT erhält den Bescheid zunächst als Halter des Fahrzeugs. Je nach Land und Ordnungswidrigkeit geben wir entweder Ihre Mieterdaten an die Behörde weiter (Sie erhalten den Bescheid direkt) oder begleichen den Betrag, um eine Eskalation zu vermeiden. In letzterem Fall stellen wir Ihnen den Bescheidbetrag in Rechnung – ggf. zuzüglich einer Verwaltungsgebühr.

Wann kommt der Bescheid?

In der Regel 4–8 Wochen nach dem Verstoß, je nach Bearbeitungsdauer der Behörde. Sie werden schriftlich informiert – entweder direkt von der Behörde oder von SIXT.

Sonderfall Österreich: Anonymverfügung

Bei Ordnungswidrigkeiten in Österreich können Sie die Anonymverfügung anonym und fristgerecht direkt an die österreichische Behörde zahlen. SIXT gibt Ihre Mieterdaten in diesem Fall nicht weiter, sondern sendet Ihnen die Verfügung weiter. Bitte zahlen Sie fristgerecht, um weitere Anfragen zu vermeiden.

Falsch geparkt nach Rückgabe

An den meisten SIXT Stationen stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Wurde das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht ordnungsgemäß abgestellt, kann ein Strafzettel anfallen – auch wenn Sie das Fahrzeug bereits an der Station übergeben haben. Diese Kosten werden von SIXT beglichen und Ihnen als Mieter weiterberechnet.

Einspruch einlegen

Halten Sie den Verstoß für unbegründet (z. B. falsches Foto, falsches Fahrzeug oder falscher Zeitpunkt)? Legen Sie direkt bei der zuständigen Behörde Einspruch ein. SIXT kann den Einspruch nicht für Sie führen, stellt Ihnen aber den Mietvertrag als Nachweis zur Verfügung. Wird der Bescheid aufgehoben, erstatten wir Ihnen den weiterberechneten Betrag.

Benötigen Sie weitere Hilfe? Unsere Kontaktoptionen finden Sie direkt unten – bitte halten Sie Ihre Mietvertragsnummer bereit.

Benötigen Sie noch Hilfe?
Kontaktieren Sie unser Support-Team.