Die meisten Kunden benötigen keinen — aber wenn Ihr Führerschein in nicht-lateinischer Schrift ausgestellt ist oder aus einem Land außerhalb der EU/des EWR stammt, kann ein Internationaler Führerschein (IDP) oder eine offizielle Übersetzung erforderlich sein.
EU- und EWR-Führerscheine
Ein gültiger Führerschein aus einem EU- oder EWR-Land (einschließlich Island, Liechtenstein und Norwegen) wird überall ohne IDP oder Übersetzung akzeptiert.
Führerscheine in nicht-lateinischer Schrift
Ist Ihr Führerschein in arabischer, chinesischer, japanischer, kyrillischer oder einer anderen nicht-lateinischen Schrift ausgestellt, müssen Sie einen gültigen IDP zusammen mit Ihrem Original-Führerschein mitführen. Ohne Ausnahme.
Führerscheine aus Ländern außerhalb der EU/des EWR
Gehört Ihr Land dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 an, wird Ihr Führerschein akzeptiert — sofern er in lateinischer Schrift verfasst ist
Gehört Ihr Land dem Abkommen nicht an, ist eine offizielle Übersetzung einer anerkannten Stelle erforderlich — oder ein IDP, sofern Ihr Land einen solchen ausstellt
Führen Sie in beiden Fällen stets Ihren Original-Führerschein mit
Wohnen Sie in Europa mit einem Nicht-EU-Führerschein?
Sind Sie seit mehr als 6 Monaten in einem EU-/EWR-Land ansässig, müssen Sie einen gültigen EU-/EWR-Führerschein vorlegen.
Nur Italien: Die Schwelle liegt bei 1 Jahr Aufenthalt, nicht bei 6 Monaten.
Wie lange muss der Führerschein bereits besessen werden?
In den meisten Ländern ist ein Führerschein erforderlich, der seit mindestens 1 Jahr gültig ist.
Wichtige Hinweise
Führen Sie stets Ihren Original-Führerschein mit — Fotokopien und digitale Versionen werden nicht akzeptiert
Ein IDP ist nur in Verbindung mit dem nationalen Original-Führerschein gültig
Die Anforderungen können je nach Zielland variieren. Prüfen Sie daher stets die Mietinformationen für das Land, in dem Sie das Fahrzeug abholen
Mietinformationen für Ihr Zielland prüfen
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Fügen Sie einen zusätzlichen Fahrer vor Abholung in „Meine Buchungen“ auf der Webseite oder in der SIXT App hinzu – es fällt eine Tagesgebühr an, und der Fahrer muss mit eigenem Führerschein und Lichtbildausweis persönlich zur Abholung erscheinen.
Online hinzufügen (am schnellsten)
Auf der Webseite anmelden oder die SIXT App öffnen
Auf Buchungen klicken
Zu den Extrasscrollen und Zusatzfahrer auswählen
Bestätigen – wir senden Ihnen die aktualisierte Buchungsbestätigung per E-Mail
In der Station
Der Zusatzfahrer muss mit Führerschein persönlich an der Station erscheinen – sowohl bei Abholung als auch bei einer nachträglichen Eintragung während der laufenden Miete.
Was es kostet
Eine Tagesgebühr mit Tageshöchstwert. Manche Firmentarife oder Promitiontarife erlassen die Gebühr für den Zusatzfahrer – melden Sie sich an, um Ihren Tarif angewandt zu sehen.
Regeln
Gleiche Alters- und Besitzdauer-Anforderungen wie Hauptfahrer
Für das Anmietland gültiger Führerschein
Nur im Mietvertrag eingetragene Fahrer sind durch das SIXT Schutzpaket abgedeckt
Nächster Schritt
Zusatzfahrer hinzufügen auf der Webseite oder der SIXT App.
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SIXT akzeptiert in der Schweiz alle gültigen Führerscheine aus der EU und den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie aus zahlreichen weiteren Ländern. Die Mindestbesitzdauer beträgt in der Schweiz ein Jahr.
Was bei der Abholung mitgebracht werden muss
Originaler Führerschein (keine Fotokopien)
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Vorläufige Dokumente nur in Verbindung mit dem ursprünglichen Führerschein
EU- und EWR-Führerscheine
Werden ohne Übersetzung anerkannt.
Nicht-EU-Führerscheine
Ein nicht in lateinischer Schrift ausgestellter Führerausweis (arabisch, japanisch, kyrillisch usw.) muss von einem internationalen Führerausweis ergänzt werden
Für Führerscheine aus Ländern, die nicht dem internationalen Führerscheinabkommen angehören, ist eine offizielle Übersetzung erforderlich
Zusätzlich gilt (ausgenommen Schweiz): Gültig, wenn kein Visum vorliegt oder der Aufenthalt in Europa bei Anmietung unter 6 Monaten liegt. Nach mehr als 6 Monaten Aufenthalt ist ein EU-Führerschein erforderlich.
Mindestalter und Jungfahrer
Das Mindestalter beträgt 19 Jahre. Für Fahrer unter 25 Jahren fällt in der Schweiz eine Jungfahrergebühr an.
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Bei SIXT in der Schweiz beträgt das Mindestalter 19 Jahre mit einem Führerschein, den Sie seit mindestens 1 Jahr besitzen.
Mindestalter im Überblick
Ab 19 Jahren: Standardfahrzeuge mit mindestens 1 Jahr Führerscheinbesitz
SIXT+ Auto Abo: ab 20 Jahren
Für Premium-, Luxus- und Sportwagen gelten höhere Mindestalter und längere Führerscheinbesitzdauern
Mindestbesitzdauer
In der Schweiz ist ein Mindestbesitzdauer von 1 Jahr erforderlich. Vorläufige oder Probeführerscheine zählen nicht.
Höhere Fahrzeugkategorien
Für Premium- und Luxusfahrzeuge gelten zusätzliche Bedingungen, die bei der Buchung des jeweiligen Fahrzeugs angezeigt werden.
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